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Rabenvögel in landwirtschaftlichen Kulturen
Rabenvögel ernähren sich von pflanzlicher und tierischer Nahrung. Rabenkrähe, Nebelkrähe und Saatkrähe finden ihre Nahrung unter anderem im offenen Landwirtschaftsland. Dabei können saisonal Kulturpflanzen einen erheblichen Teil ihrer Nahrung ausmachen. Frisch ausgesätes Sommergetreide und Maiskörner, auflaufende Keimlinge, aber auch reifende Maiskolben sowie Salatund Gemüsesetzlinge sind bei Raben-, Nebel- und Saatkrähe beliebt. Im Rebund Obstbau können Rabenvögel und andere schwarmbildende Singvögel wie Stare und Wacholderdrosseln im Herbst lokal für finanzielle Einbussen sorgen. Andererseits wirken Rabenvögel auch als Nützlinge und werden von Landwirten deshalb geschätzt. So übernehmen Rabenkrähen, Nebelkrähen und Kolkraben eine wichtige ökologische Funktion als Aasfresser. Zudem fressen sie Schnecken und Mäuse. Positiv hervorzuheben ist auch, dass Rabenkrähe, Nebelkrähe und Elster den Mäusejägern Waldohreule und Turmfalke sowie dem Baumfalken ein Brüten im Kulturland ermöglichen. Diese Beutegreifer bauen keine eigenen Horste und sind deshalb auf die alten Nester der Rabenvögel angewiesen. Der Eichelhäher ist im Volksmund auch als "Eichelsäer" bekannt. Er sorgt für die natürliche Verbreitung der Eiche, indem er Eicheln als Nahrungsvorräte im Boden versteckt, aber nur einen Teil davon wieder herausholt. Rabenvögel und Schäden in der Landwirtschaft Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen durch Rabenvögel sind in erster Linie auf Raben-, Nebel- und Saatkrähen zurückzuführen. Laut einer Umfrage bei den Kantonen und landwirtschaftlichen Beratungsstellen gibt es jedoch bisher keinen gesamtschweizerischen Überblick über das Ausmass dieser Schäden. Eichelhäher, Elster, Dohle und Kolkrabe verursachen dagegen nur ausnahmsweise Schäden. Tannenhäher, Alpendohle und Alpenkrähe nutzen das landwirtschaftliche Kulturland kaum. Untersuchungen in der Schweiz haben gezeigt, dass die Nahrungszusammensetzung der Rabenkrähe mit der Art der Bewirtschaftung zusammenhängt. Je nach Region, Saison und Nahrungsangebot ist der Anteil an pflanzlicher und tierischer Nahrung unterschiedlich. In Gebieten mit intensiv betriebener Landwirtschaft nehmen Rabenkrähen vor allem pflanzliche, in extensiv bewirtschafteten Gebieten vorwiegend tierische Nahrung auf. Für die Aufzucht der Jungen ist aber der Bedarf an tierischer, proteinreicher Nahrung hoch. Brutvögel bevorzugen daher extensiv bewirtschafitete Gebiete, welche reicher an Kleinsäugern und Insekten sind. Jedes Brutpaar verteidigt ein Territorium. Rabenkrähen, die zum Brüten noch zu jung sind, die keinen Brutpartner oder kein Territorium gefunden haben, schliessen sich zu Nichtbrüterschwärmen zusammen. Der Anteil an Brutvögeln und Nichtbrütern kann je nach Region stark variieren. Die Schwärme finden sich gerne in Gegenden mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und wenig Strukturen ein. Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen werden meist von diesen Schwarmvögeln verursacht. Rückfragen bei Bauern haben ergeben, dass Schäden hauptsächlich dann auftreten, wenn verschiedene nachteilige Faktoren wie späte Aussaat und schlechte Witterung zusammenwirken. Betroffen sind vor allem Mais-, Gemüse- und Getreidefelder. Die Schadenshöhe hängt davon ab, wie lange Saatgut und Schösslinge benötigen, um zu keimen und über eine kritische Höhe (beim Mais 10 bis 15 cm) hinauszuwachsen. Die Brutvögel richten zur Brutzeit hingegen keine oder kaum wmessbare Schäden an. Bestände durch Abschüsse reduzieren? Laut Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz von wildlebenden Säugetieren und Vögeln von 1986 (in Kraft seit 1988) sind Eichelhäher, Elster, Rabenund Nebelkrähe sowie Kolkrabe jagdbar. Die Kantone können jedoch die Liste der jagdbaren Arten einschränken oder jahreszeitlich befristen, Auskünfte erteilen die kantonalen Jagdverwaltungen. Tannenhäher, Alpendohle, Alpenkrähe, Dohle und Saatkrähe sind gesamtschweizerisch geschützt. Weil in Landwirtschaftskreisen immer wieder über von Rabenvögeln verursachte Schäden geklagt wird und Jäger einen negativen Einfluss auf die Niederwildbestände befürchten, werden Rabenvögel in grosser Zahl abgeschossen. So wurden in der Schweiz zwischen 2000 und 2004 im Durchschnitt pro Jahr 15'500 Raben- und Nebelkrähen, 7'600 Eichelhäher, 3'000 Elstern und 390 Kolkraben erlegt. Mit Abschüssen lassen sich die Bestände insbesondere bei der Raben- und Nebelkrähe allerdings nicht nachhaltig regulieren. Die Bestände entwickeln sich entsprechend dem Angebot an Nahrung und Nistplätzen. Gebiete mit geeigneten Strukturen und genügend grossem Angebot an tierischer Nahrung für die Jungenaufzucht sind limitiert. Hier werden von brutfähigen Paaren Reviere besetzt und gegen andere Artgenossen verteidigt. Der Rest der Population ist von der Fortpflanzung ausgeschlossen. Wie bei vielen anderen Vogelarten sinkt bei hoher Siedlungsdichte der Bruterfolg. Werden nun Raben- oder Nebelkrähen aus ihren Revieren entfernt, wird das frei gewordene Brutrevier rasch durch "wartende" Schwarmvögel übernommen. Werden Schwarmvögel in grosser Anzahl geschossen, verbessert dies allenfalls den Bruterfolg der Reviervögel. Sie müssen ihr Revier gegen weniger Artgenossen verteidigen und können mehr Zeit für die Jungenaufzucht aufwenden. Das früher verbreitete Ausschiessen von Krähennestern birgt eine grosse Gefahr für Bruten geschützter Arten und muss unbedingt unterbleiben. Nicht in jedem Krähennest brütet auch eine Krähe! Waldohreule und Baumfalke, gebietsweise auch der Turmfalke, sind für die Fortpflanzung auf verlassene Krähennester angewiesen. Vorbeugen ist besser Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen können durch verschiedene Vorbeugemassnahmen anbautechnisch verringert werden:
Vertreiben ist schwierig Rabenvögel sind äusserst intelligente und anpassungsfähige Vögel. Sollen Rabenvögel wirksam von gefährdeten Kulturen vertrieben oder ferngehalten werden, ist Fantasie und Abwechslung gefragt. Abwehrmassnahmen wirken nur zufriedenstellend, wenn verschiedene Methoden abwechselnd eingesetzt und miteinander kombiniert werden. Sonst verlieren die Massnahmen innert Tagen ihre Wirkung, da die Vögel den Bluff durchschauen. Als Vertreibungsmassnahmen nach der Aussaat können folgende Methoden miteinander oder abwechselnd eingesetzt werden: Grosse Gasballone, farbige Plastikbänder, Windräder, parkierte Autos, Knallapparate und Apparate mit kombinierten optischen und akustischen Schreckeffekten.
Abwehr mit Gasballonen Untersuchungen der Schweizerischen Vogelwarte Sempach haben gezeigt, dass Ballone Kulturen in den meisten Fällen etwa 4 Tage vor Krähen schützen konnten. Ein anschliessendes Versetzen der Ballone konnte die Wirkung verlängern. Wichtig ist, dass die Ballone ständig 20-30 m hoch fliegen. Vorgehen: Es können Latex-Ballone (Gummiballone, dehnbar) oder Folien-Ballone (Ballone mit einer dünnen Alubeschichtung, nicht dehnbar) verwendet werden.
Materialbedarf: Folien- oder Latexballone?
Technische Angaben & Preise: Latex Ballone: Gummiballone, dehnbar, nur bedingt wieder auffüllbar, werden mit einem Verschluss geliefert oder werden von Hand mit der Leine verknotet.
Folien-Ballone: alubeschichtet, nicht dehnbar, Rückschlagventil, wieder auffüllbar.
Helium: - Erhältlich in Behältern von ca. 2 m3 bis 10 m3. - Preis je nach Inhalt zwischen ca. Fr. 80.- und Fr. 250.- - Die Heliumflaschen werden mit einem Aufblashahn geliefert (Miete ca. Fr. 15.- pro Woche) Bezugsquellen (Auswahl):
Gut organisiert ist halb gewonnen! Es ist von Vorteil, wenn sich mehrere Landwirte zusammenschliessen, damit Gas und Abfüllhähne nur einmal organisiert werden müssen. Idealerweise könnte die Landwirtschaftliche Genossenschaft Ballone, Helium und Abfüllhähne zentral bestellen und den Landwirten zum Verkauf anbieten. Wann braucht es eine Bewilligung? Gemäss Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) sind Gasballone an Leinen kürzer als 60 m nur dann bewilligungspflichtig, wenn ihr Standort näher als 3 km an einem zivilen oder militärischen Landeplatz liegt. Auskünfte über Landeplätze sowie Bewilligungen erteilt das BAZL, Maulbeerstrasse 9, 3030 Bern, 031/ 325 80 39. Weiterführende Literatur: AICHMÜLLER, R. (1987): Eichelhäher - Eichelsäer. Der Vogel, der Wälder pflanzt. Vogelschutz 2/1987: 8-10. BAAS-FRANCKE, E. (1993): Rabenvögel: Ein krächzendes Ärgernis? NABU-Sonderdruck. Naturschutzbund Deutschland, Stuttgart. EPPLE, W. (1996): Rabenvögel: Göttervögel - Galgenvögel; ein Plädoyer im "Rabenvogelstreit". Karlsruhe. GLUTZ VON BLOTZHEIM, U.N. & K.M. BAUER (1993): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Band 13. AULA-Verlag, Wiesbaden. HEYNEN, D. (2004): Können Aaskrähen mit Gasballonen vertrieben werden? Ornithol. Beob. 101: 319-326. HÖLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs, Band 1. Ulmer, Stuttgart. JUILLARD, M. (1990): Evolution des colonies de Corbeaux freux, Corvus frugilegus, en Suisse. Nos Oiseaux 40: 407- 422. KELLER, V. (1998): Hans Huckebein & Co. - die Familie der Rabenvögel. Bericht zuhanden der Gemeinschaft der Freunde der Vogelwarte. Sempach. NAEF-DAENZER, L. (1984): Versuch zum Verjagen von Rabenkrähen (Corvus corone corone) von spriessenden Maisfeldern. Z. Jagdwiss. 30: 184 -192. RAHMANN, H. et al. (1988): Rabenvögel: Ökologie und Schadwirkung von Eichelhäher, Elster und Rabenkrähe. Josef Margraf, Weikersheim. STUDER-THIERSCH, A. (1984): Zur Ernährung der Rabenkrähe Corvus corone in der Schweiz. Orn. Beob. 81: 29 - 44. TOMPA, F. S. (1976): Zum Rabenkrähen-Problem in der Schweiz. Teil II: Rabenkrähe und Landwirtschaft: Schäden und Abwehrmassnahmen. Ornithol. Beob. 73: 195 -208. WITTENBERG, J. (1988): Langfristige Entwicklung einer Population der Rabenkrähe (Corvus c. corone) bei Braunschweig, ihre Zusammensetzung und ihr Einfluss auf andere Arten. Beih. Veröff. Natursch. Landschaftspfl. Baden-Württemberg 53: 211-223. Weitere Informationen: Folgende weitere Merkblätter von Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und Schweizerischer Vogelwarte Sempach können von http://infonet.vogelwarte.ch/ heruntergeladen oder beim Schweizer Vogelschutz SVS/BirdLife Schweiz und bei der Schweizerischen Vogelwarte Sempach gratis bezogen werden (bitte frankiertes Rückantwortkuvert beilegen):
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